Mit dem Gebührenprogramm erfassen Sie neben den RVG und KostO-Gebühren auch Zeithonorar, Auslagen / Gerichtskosten und Kommunikationsgebühren (Porto u. Telefon) gesondert zur Akte. Die letzte genannten werden dann bei der eigentlichen Rechnungslegung vorgeschlagen. So geht Ihnen keine Gebühr bei der späteren Abrechnung verloren.
Eine Gebührenrechnung können Sie ganz einfach erstellen, indem Sie entweder die zugehörigen §§ eingeben oder indem Sie vorgefertigte Musterabrechnungen verwenden, in welchen Sie nur noch die Gebührentatbestände die auf den vorliegenden Fall zutreffen, auswählen.
Neben den üblichen Abrechnungen wird ihnen auch eine Integration von Massenrechnungen bspw. für Sammelklagen zur Verfügung gestellt.
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